Aktuell in der MDR

Die neuen Zwangsvollstreckungsformulare (Salten, MDR 2023, 538)

Nachdem in den vergangenen Jahren mehrere Änderungen im Zwangsvollstreckungsrecht (z.B. neue Möglichkeiten bei der Adressermittlung und bei Drittauskünften sowie die Reform des P-Konto-Rechts) erfolgten, bildeten die vorhandenen und nicht an die Rechtsänderungen angepassten Formulare für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher (GV-Aufträge) zur Vollstreckung von Geldforderungen, Anträge auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung und Anträge auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) die bestehende Rechtslage nicht mehr korrekt ab. Entsprechende Anpassungen waren eigentlich schon lange unverzichtbar. Eine umfassende Überarbeitung erfolgte jedoch erst im Jahre 2022. Der folgende Beitrag stellt die Änderungen durch die neue Verordnung über Formulare für die Zwangsvollstreckung vor und erläutert den Einsatz in der Praxis.


I. Allgemeines

1. Redaktionelle Überarbeitung

2. Übergangsfristen

3. Neue Formulare

4. Zulässigkeit von Änderungen

5. Hinweise zum Ausfüllen der Formulare

II. Besondere Regeln für alle neuen Antragsformulare

III. Besondere Regeln für die einzelnen Formulare

1. Gerichtsvollzieherauftrag

2. Aufstellung von Forderungen für GV-Aufträge

3. Antrag auf Erlass eines PfÜB

4. Entwurf eines PfÜB: Besonderheiten in den neuen Modulen

5. Aufstellung von Forderungen, die keine gesetzlichen Unterhaltsansprüche sind (PfÜB)

6. Aufstellung von Forderungen, bei der Vollstreckung von gesetzlichen Unterhaltsansprüchen (PfÜB)

7. Antrag und Beschluss auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung und einer richterlichen Anordnung der Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen

IV. Fazit


I. Allgemeines

Trotz der gebotenen Eile ließ sich das BMJ mit den notwendigen Veränderungen viel Zeit. Erst am 16.12.2022 erschien – nach diversen teilweise etwas „überraschenden“ Zwischenversionen – die von der Praxis lang ersehnte neue Verordnung über Formulare für die Zwangsvollstreckung.

1. Redaktionelle Überarbeitung

Hierin werden die vorhandenen Zwangsvollstreckungsformulare inhaltlich, redaktionell und im Layout überarbeitet. Alle Formulare werden nun weitestgehend einheitlich gegliedert, damit zukünftig auch die elektronische Einreichung erleichtert wird. Die Regelungen der bisherigen Gerichtsvollzieherformular-Verordnung werden in die Neufassung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung integriert.

2. Übergangsfristen

Für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher zur Zwangsvollstreckung privatrechtlicher Geldforderungen, die vor dem 1.12.2023 gestellt werden, dürfen die bisher gültigen Formulare zunächst weiter genutzt werden. Sofern die Nutzung der Formulare für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher zur Zwangsvollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen verbindlich ist, müssen diese Formulare nur für solche Vollstreckungsaufträge genutzt werden, die ab dem 1.6.2024 gestellt werden. Für Anträge auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung gem. § 758a Abs. 1 ZPO, auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses gem. § 829 ZPO und auf Erlass eines PfÜB gem. § 829 ZPO und § 835 ZPO, die vor dem 1.12.2023 gestellt werden, dürfen die bisher gültigen Formulare zunächst weiter genutzt werden.

3. Neue Formulare

Insgesamt wurden durch die neue ZVFV acht neue Formulare eingeführt, die auch ab sofort, spätestens nach Ablauf der vorstehenden Übergangsfristen, zwingend zu verwenden sind:

1. Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher,

2. Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung und einer richterlichen Anordnung der Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen,

3. Entwurf einer richterlichen Durchsuchungsanordnung und einer richterlichen Anordnung der Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen, (...)
 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 10.05.2023 14:00
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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