Zentrale Inkassoaufsicht beschlossen - Stärkung bei Verbraucherschutz, Legal Tech und Geldwäscheprävention

Die Bundesregierung hat am 27.7.2022 den vom BMJ vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe beschlossen.

Der Gesetzentwurf sieht die Zentralisierung der Aufsicht über Inkassodienstleister und andere nach dem RDG zu registrierende Personen beim Bundesamt für Justiz vor. Dadurch soll die Aufsicht in diesem Bereich gestärkt und die Herausbildung einer einheitlichen Rechtspraxis gefördert werden. Diese Aufgabe obliegt bisher 38 verschiedenen Gerichten. Darüber hinaus können beim Bundesamt für Justiz künftig auch erforderliche Spezialkenntnisse gebündelt werden. Die Reform der Aufsicht soll auch zum Anlass genommen werden, um derzeitige Wertungswidersprüche im Bereich der Sanktionen zu beseitigen. Dies soll durch eine einheitliche bußgeldrechtliche Sanktionsregelung für jegliche Form geschäftsmäßiger unbefugter Rechtsdienstleistungen erreicht werden.

Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf zahlreiche Veränderungen zu einzelnen Fragen im Bereich der rechtsberatenden Berufe:

  • Ausländischen Anwälten, die aus Staaten stammen, in denen Unruhen oder politische Verfolgung herrschen, soll es erleichtert werden, sich nach § 206 BRAO oder § 157 PAO in Deutschland niederzulassen. Hier sollen die Kammern im Einzelfall auf die Vorlage einer Bescheinigung der im Herkunftsstaat zuständigen Stelle über die Zugehörigkeit zum Beruf verzichten können, wenn die Anwälte eine solche trotz aller Bemühungen nicht erlangen konnten.
  • Zur besseren Geldwäschebekämpfung im anwaltlichen Bereich soll die BRAK die Möglichkeit erhalten, die Rechtsanwaltskammern und die Rechtsanwälte bei der Einhaltung der Geldwäschevorschriften zu unterstützen.
  • Im anwaltlichen und patentanwaltlichen Berufsrecht sollen zudem die Sozietätserstreckung im Fall wissenschaftlicher Mitarbeit abgeschafft und Klarstellungen bei der Haftpflichtversicherung für Berufsausübungsgesellschaften vorgenommen werden.
  • Auch das StBerG soll in vielen kleineren Punkten angepasst werden. U.a. soll künftig für weitere Beratungsstellen die Möglichkeit bestehen, ein weiteres besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach eingerichtet zu bekommen.
  • Schließlich sind in der WPO kleinere Änderungen vorgesehen, die der Sicherstellung einer unionskonformen Auslegung und der gesetzlichen Klarstellung dienen.


Mehr zum Thema:

Kurzbeitrag:
BMJ: RefE zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen
ZIP 2022, R6

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Verlag Dr. Otto Schmidt vom 27.07.2022 15:52
Quelle: BMJ PM vom 27.7.2022

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